Für Eigentümer

Sie wollen Ihr Parkhaus verkaufen.
Wir kennen die Käufer.

Parkimmobilien sind ein Sondermarkt. Ein Makler mit Breitensortiment bespielt ihn ein- bis zweimal im Jahr – wir seit 2009 ausschließlich. Das entscheidet darüber, ob Ihr Objekt an den Meistbietenden geht oder an den Erstbesten.

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Warum der Verkauf einer Parkimmobilie anders läuft

Bei einem Bürogebäude bestimmt der Mietvertrag den Preis. Bei einer Parkimmobilie bestimmt ihn das Betreiberverhältnis – und das ist selten so eindeutig, wie es im Exposé aussieht.

Der Pachtvertrag ist der eigentliche Kaufgegenstand

Laufzeit, Indexierung, Umsatzbeteiligung und Instandhaltungspflichten entscheiden über den Kaufpreisfaktor. Ein auslaufender Vertrag kann den Wert drücken – oder, richtig verhandelt, vor dem Verkauf noch heben.

Die Käufergruppe ist klein und spezialisiert

Für Parkimmobilien kommen Parkhausfonds, Infrastrukturinvestoren, Betreiber und Family Offices infrage. Es sind wenige Adressen, die aber genau wissen, was sie suchen. Ohne direkten Zugang zu ihnen bleibt ein Bieterverfahren dünn.

Ausschlusskriterien kommen früh

Teileigentum, Erbbaurecht, Instandhaltungsstau, offene Rechtsstreitigkeiten oder eine schwache Betreiberbonität führen bei institutionellen Käufern zum sofortigen Abbruch. Wer das vorher aufarbeitet, verliert diese Käufer nicht.

So läuft der Verkauf ab

Fünf Schritte, transparent getaktet. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob es weitergeht – eine Verkaufsentscheidung fällt erst in Schritt drei.

01

Erstgespräch

Sie schildern Objekt und Situation. Wir sagen Ihnen offen, ob und für welche Käufergruppe das Objekt marktgängig ist. Kostenfrei und unverbindlich.

1 Gespräch
02

Einschätzung

Auf Basis von Umsatzzahlen, Betreibervertrag und Standortdaten erstellen wir eine belastbare Wertspanne – gerechnet, nicht geschätzt.

1–2 Wochen
03

Aufbereitung

Objektunterlagen, Datenraum und Investorenunterlage. Schwachstellen werden vorher adressiert, nicht im Bieterverfahren aufgedeckt.

3–5 Wochen
04

Käuferansprache

Gezielte Ansprache passender Investoren und Betreiber in Deutschland und der EU-27 – diskret oder als strukturiertes Bieterverfahren.

4–10 Wochen
05

Abschluss

Begleitung durch Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung und Notartermin. Wir bleiben bis zum Closing im Prozess.

6–12 Wochen

Welche Unterlagen wir brauchen

Für die erste Einschätzung reichen die Angaben in der linken Spalte. Alles Weitere wird erst relevant, wenn Sie sich für einen Verkauf entschieden haben.

Für die erste Einschätzung

  • Standort – Adresse oder Lagebeschreibung
  • Stellplatzzahl und Art der Anlage (Parkhaus, Tiefgarage, Freifläche)
  • Baujahr und wesentliche Modernisierungen
  • Betreibersituation – verpachtet, eigenbetrieben oder leerstehend
  • Jahresumsatz oder Pachtzins der letzten zwei bis drei Jahre
  • Eigentumsform – Volleigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht
Fehlt Ihnen etwas davon? Kein Hindernis. Melden Sie sich mit dem, was vorliegt – die Lücken arbeiten wir gemeinsam auf. Häufige Fragen zu Bewertung, Pachtvertrag und Ablauf beantwortet unser Wissensbereich.

Im weiteren Verlauf

  • Pacht- oder Managementvertrag inklusive Nachträgen
  • Umsatz- und Auslastungsdaten nach Nutzergruppen, möglichst monatlich
  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Baugenehmigung, Baubeschreibung und Grundrisse
  • Instandhaltungshistorie und offene Maßnahmen
  • Betriebskostenabrechnung der letzten Jahre
  • Prüfberichte – Brandschutz, Statik, Aufzüge, Elektro

Ein Fall aus der Praxis

Wie ein Verkauf aussieht, den mehrere Parteien vorher aufgegeben hatten.

Bestand · Bayern · Verkauf

Tiefgarage Bayern – 450 Stellplätze

4 Mio. €Volumen
450Stellplätze
VerkaufErgebnis

Ausgangslage

  • Eigentümer (Lokalbank) wollte seit 2017 verkaufen
  • Pachtvertrag lief Ende 2024 aus
  • Betreiber wollte nicht verlängern

Hürden

  • Teileigentum – Ausschlusskriterium bei vielen Investoren
  • Hoher Instandhaltungsstau
  • Offene Rechtsstreitigkeiten
  • Lösung bis Jahresende zwingend

Lösung

  • Pachtangebot eines TOP-5-Betreibers eingeholt
  • Parallel Kaufangebot von Betreiber und Investor
  • Drittes Angebot institutioneller Investor
Ergebnis: Verkauf an einen TOP-5-Betreiber – nach sieben Jahren erfolgloser Vermarktung, innerhalb der gesetzten Frist.

Vertraulichkeit

Ein Verkauf, von dem Betreiber, Mieter oder Wettbewerber zu früh erfahren, wird teurer. Deshalb gilt bei uns: Ihr Objekt wird erst am Markt sichtbar, wenn Sie es freigeben.

NDA vor Objektdaten

Auf Wunsch stellen wir vor jeder inhaltlichen Prüfung eine beidseitige Vertraulichkeitsvereinbarung. Auch potenzielle Käufer erhalten Objektdaten ausschließlich nach unterzeichnetem NDA.

Keine öffentliche Listung ohne Freigabe

Wir stellen kein Objekt in Portale oder Newsletter, bevor Sie die Vermarktungsform festgelegt haben. Auf Wunsch bleibt der Prozess vollständig off-market.

Anonymisierte Erstansprache

Die erste Ansprache potenzieller Käufer erfolgt ohne Nennung von Eigentümer und exakter Adresse – mit Kennzahlen, die eine Einschätzung erlauben, aber keine Identifikation.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Objekt sprechen.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erfahren darin, ob und zu welcher Größenordnung Ihr Objekt derzeit marktgängig ist – auch wenn die Antwort einmal lautet, dass Sie besser noch warten.

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